Hinter den Kulissen einer Pkw-Prüfstelle: Was passiert bei der technischen Überprüfung?

Neuwagen müssen nach drei Jahren und ältere Fahrzeuge alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorgestellt werden – nur wenn das Auto diese Prüfungen ohne gravierende Mängel übersteht, erhalten Sie die TÜV-Plakette.

Checkliste – folgende Punkte werden überprüft:

  • Vollständigkeit der Fahrzeugpapiere
  • Beleuchtung & technische Ausstattung
  • Spiegel und Scheiben
  • Bremsen
  • Lenkung
  • Antrieb
  • Fahrgestell und Aufbau
  • Räder und Reifen
  • Geräuschverhalten
  • Abgase

Die regelmäßige Kontrolle von Fahrzeugen in der Pkw-Prüfstelle soll sicherstellen, dass ausschließlich vorschriftsmäßige Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Was vorschriftsmäßig ist, wurde in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert. Jeder Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich die Überprüfung im festgelegten Turnus in einer der Pkw-Prüfstellen (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ) durchführen zu lassen. Sie können die Hauptuntersuchung ganz einfach in unserer Meisterwerkstatt erledigen lassen. Auf Wunsch checken unsere Experten Ihr Fahrzeug vorher gründlich durch und beseitigen Mängel, die zu einer Beanstandung führen könnten.

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Wie erfolgt die Hauptuntersuchung (HU)? 

Die Hauptuntersuchung wird durch einen zertifizierten Prüfer durchgeführt, der die gesamte Prüfcheckliste abarbeitet und die Ergebnisse in einem Prüfbericht dokumentiert. Ist das Fahrzeug mängelfrei, erhalten Sie einen Prüfstempel im Fahrzeugschein, der zusätzlich vom Prüfer unterschrieben wird. Außerdem wird die neue Prüfplakette auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen befestigt. Auf dieser Plakette steht, in welchem Jahr die nächste HU fällig ist und der Monat wird zusätzlich markiert. Werden bei der HU allerdings Mängel festgestellt, die zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen, muss das Auto repariert und innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden. Obwohl Sie einen Monat Zeit haben, die Nachprüfung durchführen zu lassen, sind Sie verpflichtet, umgehend eine Mängelbeseitigung zu veranlassen.

Stellt der Prüfer fest, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, wird er die Prüfplakette entfernen. Sie dürfen mit diesem Fahrzeug dann nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

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Muss die Abgasuntersuchung (AU) separat durchgeführt werden?

Die Abgasuntersuchung ist seit Anfang 2010 Teil der HU und seitdem wird dafür keine gesonderte Plakette vergeben. Sie erhalten jedoch eine Extrabescheinigung für die AU, die wie der HU-Untersuchungsbericht ebenfalls beim An- oder Ummelden vorgelegt werden muss. Sie können die AU auch zeitlich versetzt zur HU durchführen lassen (maximal einen Monat vorher).

 

Was bedeuten die Mängelklassen?

Stellt der Prüfer Mängel fest, werden diese in folgende Kategorien unterteilt:

  • Hinweise: weisen auf künftige Mängel hin, Prüfplakette wird erteilt
  • Geringe Mängel (GM): keine Verkehrs- oder Umweltgefährdung, Erteilung der Prüfplakette möglich, wenn Fahrzeughalter unverzügliche Mängelbeseitigung zusagt
  • Erhebliche Mängel (EM): Verkehrssicherheit gefährdet oder Umweltbelastung hoch, Nachprüfung wird angeordnet, Prüfplakette nicht erteilt
  • Gefährliche Mängel (VM): Mängel müssen unverzüglich behoben werden, kein unmittelbares Verbot der Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr, Nachprüfung erforderlich, Prüfplakette wird nicht erteilt
  • Verkehrsunsicher (VU): Gefährdung von Umwelt und/oder Verkehrssicherheit, Prüfplakette wird entfernt, Fahrzeug darf bis zum Bestehen der Nachprüfung nicht am Straßenverkehr teilnehmen  

Vermeiden Sie Kosten für eine Nachprüfung und nutzen Sie unseren zuverlässigen Werkstattservice: Wir machen Ihr Auto fit für die TÜV-Prüfung.

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