EU-Importe: Worauf Sie beim Autokauf im Ausland achten sollten
EU-Importe ermöglichen Käufern, viel Geld zu sparen – doch worauf sollte man dabei unbedingt achten, um keine bösen Überraschungen zu erleben? Erfahren Sie hier, wie man sicher günstige Neuwagen kaufen kann.
Auf folgende Faktoren sollten Sie beim EU-Import achten:
- Vergleich der Ausstattung
- Überprüfung des Kaufvertrags
- Übergabe der Original-Fahrzeugpapiere
- Modalitäten der Überführung
- Zahlung der Umsatzsteuer
- Check der Garantiebedingungen
- Sachmängelhaftung
- Zulassung des Fahrzeugs
Wenn Sie einen EU-Import planen, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um einen Eigenimport oder einen Reimport handelt. Bei einem Eigenimport gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie das Auto gekauft haben. Ein Reimport erfolgt demgegenüber im Inland, der Händler übernimmt dabei oft die Funktion des Verkäufers und das deutsche Recht findet Anwendung.
Wenn Sie Ihren EU-Neuwagen bei einem kompetenten Autohaus wie Discount Neuwagen kaufen, gehen Sie somit keinerlei Risiko ein und profitieren von günstigen Reimportpreisen. Möchten Sie mehr über unser Angebot an Reimporten erfahren?
Warum sind reimportierte Autos günstiger?
Autokäufer sparen, je nach Modell, bis zu 30 Prozent gegenüber dem Kauf eines Autos, das direkt für den inländischen Markt hergestellt wurde, weil die Nettopreise im europäischen Ausland meist wesentlich niedriger sind. Wird das Fahrzeug vor der Erstzulassung nach Deutschland exportiert, entfallen die nationalen Steuern, sodass Sie den Nettopreis bezahlen. Sie müssen allerdings nach der Einfuhr Ihres Autos dem zuständigen Finanzamt die 19 Prozent Mehrwertsteuer, die in Deutschland gelten, überweisen. Der Reimport lohnt sich somit nur aus Ländern, in denen der Mehrwertsteuersatz mehr als 19 Prozent beträgt (z. B. Dänemark, Griechenland oder Spanien).
Was sollte man vor dem Kauf überprüfen?
Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, sollten Sie die Ausstattung mit Angeboten hiesiger Autohäuser vergleichen. Die Ausstattung sollte im Kaufvertrag schriftlich fixiert werden und es ist wichtig, dass die Bezeichnung „Neufahrzeug“ genannt wird. Wenn Sie unsicher sind, ob die Regelungen im Kaufvertrag korrekt formuliert wurden, sollten Sie den Vertrag übersetzen lassen.
Bei der Übergabe des Fahrzeugs müssen sowohl der Original-Kaufvertrag als auch die Original-Fahrzeugpapiere vorhanden sein. Denken Sie daran, dass die Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland keine Kopie akzeptieren wird. Sie benötigen außerdem unbedingt die EG-Typgenehmigung (CoC) und die Garantieunterlagen, die vom ausländischen Autohaus abgestempelt wurden.Bei einem Neuwagen aus einem EU-Land müssen Sie keine Einschränkungen hinsichtlich der Garantie befürchten und können sich im Garantiefall an jede Vertragswerkstatt wenden.
Wie wird das Fahrzeug nach Deutschland überführt?
Sie benötigen Überführungskennzeichen des Landes, aus dem das Auto gekauft wurde. Am einfachsten gestaltet sich die Überführung, wenn der Händler einen Transport auf einem Anhänger organisiert, denn dafür ist kein Kennzeichnen erforderlich.Wichtig ist auch zu unterscheiden, ob der deutsche Autohändler nur als Vermittler auftritt (dann gilt das ausländische Kaufrecht) oder die Funktion des Verkäufers übernimmt (dann gilt deutsches Recht).
Nutzen Sie unsere kompetente Beratung zu allen Fragen rund um das Thema EU-Import – wir schützen Sie vor vermeidbaren Risiken.